Höhenarbeit an einer Industrieanlage, im Hintergrund Kran und Gewerbeflächen

Höhensicherung aus einer Hand

Sicher in der Höhe: von der Beratung bis zur Rettung

Wir montieren feste und mobile Absturzsicherungen, vermieten Systeme, prüfen Ausrüstung, schulen Anwender und sichern Einsätze. Bundesweit, mit Schwerpunkt Nord- und Mitteldeutschland.

  • Seit 2011 im Einsatz
  • Planung und Ausführung
  • Standort Hannover

Montage, Vermietung, Prüfung, Schulung und Rettung

Fünf Leistungen, die zusammengehören: Wer Arbeit in der Höhe sicher planen will, bekommt Systeme, Ausrüstung, Prüfung, Qualifizierung und Rettung aus einer Hand.

Sicherheitsberatung und Gefährdungsbeurteilung

Am Anfang steht keine Produktauswahl, sondern der Arbeitsplatz: Wir klären mit Ihnen, wo, wie oft und von wem in der Höhe gearbeitet wird, und leiten daraus die passende Schutzmaßnahme ab.

  1. Arbeitsplatz klären

    Einsatzort, Tätigkeiten, Personenkreis und Häufigkeit der Arbeiten werden aufgenommen.

  2. Gefährdungen beurteilen

    Absturzgefahren werden bewertet. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber, wir unterstützen fachlich.

  3. Schutz festlegen

    Technische Maßnahmen gehen vor organisatorischen, diese vor persönlicher Schutzausrüstung. Daraus folgt die Auswahl der Systeme.

  4. Umsetzen und unterweisen

    Montage, Ausrüstung, Unterweisung und Rettungsplanung werden aufeinander abgestimmt.

Sie planen Arbeiten in der Höhe? Wir klären mit Ihnen, welcher Schutz passt.

Praxisbezug des Teams

Wer Sie berät, schult oder Systeme montiert, kennt die Arbeit in der Höhe aus der eigenen Praxis.

Ausführende aus der Praxis

Montage und Einsatz übernehmen Fachleute, die aus der Praxis kommen, nicht vom Schreibtisch.

Dozenten aus der Praxis

Die Dozenten vermitteln, was sie aus dem Arbeitsalltag in der Höhe kennen.

Lösungen für den Alltag

Systeme und Verfahren werden so gewählt, dass sie im täglichen Einsatz handhabbar bleiben.

Sie planen Arbeiten in der Höhe? Wir klären mit Ihnen, welcher Schutz passt.

Häufige Fragen

Wer entscheidet, welche Schutzmaßnahme nötig ist?

Der Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber legt sie auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest. Wir unterstützen bei der Beurteilung und bei der Auswahl geeigneter Systeme.

Wie oft muss PSA gegen Absturz geprüft werden?

Vor jeder Benutzung steht die Sichtkontrolle durch den Anwender. Die sachkundige Prüfung erfolgt nach Bedarf, mindestens alle zwölf Monate, und nach den Herstellerangaben. Für feste Systeme richten sich Frist und Umfang nach System, Gefährdungsbeurteilung und Herstellerangaben.

Reicht persönliche Schutzausrüstung als Standardlösung?

In der Regel nicht. Kollektive technische Absturzsicherung hat Vorrang, PSA gegen Absturz kommt nachrangig und begründet zum Einsatz.

Muss die Unterweisung wiederholt werden?

Ja. Die Unterweisung erfolgt vor der ersten Benutzung, nach Bedarf und mindestens alle zwölf Monate. Sie muss auf die Tätigkeit zugeschnitten sein.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an info@lwik.de.

Projekt oder Frage zur Höhensicherung?

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